Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

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Wer benötigt diese Ausbildung?

Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV G308-001, I208-004, I208-009 und V68) sowie den VDI Richtlinien, muss jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.

Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zuführen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten. Dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Kraft-fahrzeug. Die Last liegt vor dem Fahrer frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler, sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden unterliegt der Fahrer von motorkraftbetriebenen Flurförderzeugen (Gabelstapler) im innerbetrieblichen Werksverkehr einer allgemeinen, eventuell einer Zusatz- und einer betrieblichen Ausbildung. Vor dem Hintergrund des Sicherheitsdenkens der Berufsgenossen-schaft werden das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen eines Gabelstaplers vermittelt.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so haben Sie die Möglichkeit unter www.ADR-Info.de bei Kehrbach Ausbildung , Schulungszentrum für Transport und Logistik einen passenden Termin auszusuchen und sich anzumelden.

 

Voraussetzungen:

Personen müssen zum Führen von Flurförderzeugen:

 

  • die erforderliche körperlich Eignung besitzen
  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • durch den Unternehmer schriftlich beauftragt werden
  • ausgebildet sein und ihre Befähigung nachgewiesen haben.