Ausbildung zum LKW-Ladekranführer

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Wer benötigt diese Ausbildung?

Das sichere und störungsfreie Arbeiten mit LKW Ladekranen verlangt Spezialisten, die über entsprechende fachliche und gesetzliche Kenntnisse verfügen. Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung ist der Unter-nehmer, der den Ladekranführer beauftragt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von LKW-Ladekranen beauftragt werden sollen, erforderlich. Ladekranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Ladekranführerlehrgang nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit Erfolg teilgenommen haben. Unsere Ladekranführerschulungen orientieren sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV R100-500, V1, V52, V68 und G308-009) und natürlich an den Vorkenntnissen und persönlichen Fähigkeiten der Teilnehmer. Denn geschulte Mitarbeiter schaffen Sicherheit und dadurch kontrollierte, unterbrechungsfreie Arbeitsprozesse und nicht zuletzt auch Kostenreduzierung.

 Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so haben Sie die Möglichkeit unter www.ADR-Info.de bei Kehrbach Ausbildung , Schulungszentrum für Transport und Logistik einen passenden Termin auszusuchen und sich anzumelden.

Schulungsinhalte:

  • Der Kranführer
  • Begriffsbestimmungen für Ladekrane
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung
  • Kranphysik
  • Höchstzulässige Belastung
  • Krantechnik
  • Kranprüfung
  • Betrieb von Ladekranen
  • Einsatz unter besonderen Bedingungen
  • Schriftliche Prüfung
  • Praktische Übungen
  • Anschlagen von Lasen

Termine und Anmeldung unter 04941-97400